Bedingungen und Konditionen für Dienstleistungen: Software & Equipment as a Service Abonnement und Support

Erscheinungsdatum: 03 Januar 2023

Die hierin aufgeführten Bedingungen gelten zusammen mit den Allgemeinen Verkaufsbedingungen vonVPInstruments, die auf der Website VPInstruments verfügbar sind und durch Verweis in ihrer Gesamtheit einbezogen werden (zusammenfassend als "Vereinbarung" bezeichnet), für Ihren ("Kunde", "Sie" und "Ihr") Kauf von VPInstruments für die in diesem Dokument beschriebene Software / Ausrüstung als Service-Abonnement (als "Service oder Services" bezeichnet) und Support. VPInstruments (Van Putten Instruments BV), wie auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung angegeben, wird von nun an als "VPI" bezeichnet. Durch die Erteilung eines Auftrags an VPI erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen dieses Vertrags einverstanden und bestätigt, dass er diesen Vertrag vollständig gelesen hat.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von VPI verfügbar .

 

1. Vorteile

Der Dienst bietet die folgenden Vorteile:

a. Nutzung der Software. Der Kunde hat das Recht, die Software für die in der Bestellung angegebene Dauer zu nutzen, die in der Regel 12 Monate ab dem Datum der Zahlung der jährlichen Abonnementgebühr beträgt.

b. Im Falle eines Vertrages über Geräte als Dienstleistung: Zusätzlich zur Nutzung der Software hat der Kunde das Recht, die gelieferten Geräte ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Jahresgebühr zu nutzen.

c. Software- und Firmware-Updates. Software- und Firmware-Updates werden zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und ohne zusätzliche Kosten während der Laufzeit des Software-Abonnements auf das Energieüberwachungssystem VPVision übertragen. Die Software- und Firmware-Updates umfassen:

  • i. Wichtige Aktualisierungen
  • ii. Flicken
  • iii. Fehlerbehebungen
  • iv. Zusätzliche Funktionen. Von Zeit zu Zeit werden in VPVision und den zugehörigen Sensoren, die ein gültiges Abonnement haben, zusätzliche Funktionen implementiert.
  • v. Falls zutreffend, sind Firmware-Updates für zugehörige Sensoren im Abonnement enthalten. Die Aktualisierungshäufigkeit kann aufgrund physischer Beschränkungen je nach Standort des Geräts begrenzt sein und wird in der Regel im Rahmen einer Neukalibrierung/eines Service durchgeführt.

d. Fernunterstützung. Der Fernsupport ist Bestandteil des Software-Abonnement- und Support-Service-Vertrags. Der Fernsupport umfasst Support per E-Mail, Telefon und über eine Fernverbindung zum Energieüberwachungssystem VPVision . Der VPRouter ist für den Fernsupport obligatorisch. Es können zusätzliche Kosten anfallen, wenn kein VPRouter vorhanden ist.

e. Wartung der Ausrüstung (bei Verträgen über Ausrüstung als Dienstleistung): Alle zugehörigen Geräte werden von VPInstruments gewartet. Der Kunde hat das Recht, die Sensoren zur jährlichen Neukalibrierung einzusenden. Im Falle einer Reparatur kann VPInstruments das Produkt durch ein ähnliches Gerät ersetzen, das neu oder überholt sein kann.

f. Die Versandkosten und Zollgebühren für die Rücksendung der Geräte an VPInstruments sind vom Kunden zu tragen.

g. Die Versandkosten und Zollgebühren für die Rücksendung des Geräts an den Kunden werden von VPInstruments gemäß unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen übernommen.

2. Lizenz zur Nutzung

Für reine Software-Abonnements: In diesem Fall deckt die Subscription- und Support-Service-Lizenz nur die Software ab. Für die Hardware gelten unsere Standard-Garantiebedingungen (siehe Verkaufsbedingungen für Details).

Für Geräte als Dienstleistung: Neben der Softwarelizenz umfasst ein Equipment-as-a-Service-Vertrag auch das Recht, die Geräte während der Vertragslaufzeit zu nutzen.

3. Preisgestaltung

a. Der Preis für das Software-Abonnement richtet sich nach der Anzahl der Messwerte (Messkanäle), die für die Verbindung mit der VPVision Überwachungshardware zur Verfügung stehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem VPInstruments Vertriebsmitarbeiter nach Einzelheiten. Die Anzahl der verfügbaren Kanäle kann im Software-Backend eingesehen werden.

b. Die Preisgestaltung für die Ausrüstung basiert auf der tatsächlichen Projektkonfiguration, die in einem Kostenvoranschlag oder einer Systembeschreibung beschrieben wird, die sich im Anhang der Vereinbarung befindet.

c. Die Kosten für Rekalibrierung und Service können je nach Kundenwunsch Teil der Vereinbarung sein. Diese Kosten decken die Rekalibrierung und Wartung ab, die sich aus der normalen Nutzung innerhalb der Spezifikationen der zugehörigen Ausrüstung ergeben.

4. Startdatum

Sofern nicht anders in einer schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung mit VPInstruments vereinbart, beginnt das Abonnement mit dem Datum der Originalrechnung von VPInstruments (oder der Lieferung von VPInstruments- je nachdem, was später eintritt), unabhängig davon, ob Sie das Serviceprogramm direkt von VPInstruments oder über einen Wiederverkäufer erworben haben.

Wenn VPInstruments das Projektmanagement übernimmt, ist das Startdatum des Abonnements das vereinbarte Datum der Inbetriebnahme der Geräte und/oder der Software.

5. Dauer

Die Standardvertragsdauer beträgt 1 Jahr, und die Lizenzgebühren werden jährlich im Voraus berechnet.

6. Zusätzliche Funktionen während der Vertragslaufzeit

Während der Vertragslaufzeit können zusätzliche Hardware-Produkte oder Software-Kanäle erworben werden. Dem Kunden wird die Anzahl der verbleibenden Monate der Vertragslaufzeit für die Anzahl der hinzugefügten Messgrößen oder für zusätzliche Geräte als Dienstleistung in Rechnung gestellt. Die Anzahl der zusätzlichen Geräte ist in den jährlichen Kosten für die Erneuerung des Software-Abonnement- und Servicevertrags enthalten.

7. Annullierung

Sollte der Kunde beschließen, das Abonnement zu kündigen, kann er die verbleibende Zeit des Abonnementzeitraums zum Herunterladen von Daten nutzen. Ab dem Ablaufdatum wird die Software VPVision keine Daten mehr von den Instrumenten sammeln oder Software-Updates herunterladen. Die Kündigung muss schriftlich (elektronisch oder auf Papier) 30 Tage vor dem Ablaufdatum erfolgen. Alle Geräte, die als "Geräte als Dienstleistung" angeboten wurden, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zurückgegeben werden.

8. Erneuerung

Alle Abonnementverträge verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate.

9. Überfällige Zahlungen

Wenn die Zahlung überfällig ist, kann die Funktionalität je nach Art der Software und der beteiligten Geräte eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Der Kunde muss das Verlängerungsabonnement bezahlen, um die Software wieder zu aktivieren. Es kann eine "Säumnisgebühr" anfallen.

10. Erfordernis eines ständigen Fernzugriffs

Für die Nutzung von VPVision ist eine ständige Internetverbindung erforderlich, um die Softwarelizenz zu nutzen und für VPInstruments , um Fernsupport zu leisten. Die Hardware des VPVision Überwachungssystems umfasst einen Mobilfunkrouter, der den Fernzugriff über eine Mobilfunkverbindung und ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) ermöglicht. Wenn eine Mobilfunkverbindung nicht möglich ist, muss der Kunde den Zugang über eine permanente kabelgebundene Ethernet-Verbindung ermöglichen. Hierfür können zusätzliche Servicegebühren anfallen.

11. Internetzugang und VPRouter-Nutzung

VPInstruments bietet eine Fair-Use-Politik für den VPRouter (über eine Mobilfunkverbindung), was bedeutet, dass der Kunde den VPRouter gelegentlich nutzen kann, um das System VPVision aus der Ferne zu betrachten. Die Datennutzung wird überwacht und dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn das Fair-Use-Limit von 1 GB/Monat überschritten wird. Intensivnutzern steht es frei, ihren eigenen Datentarif und ihre SIM-Karte mit dem VPRouter zu verwenden, um einen Fernzugriff rund um die Uhr zu erhalten. Der Fernzugriff erfolgt über die VPCloud und VPInstruments stellt eine ID und ein Passwort zur Verfügung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich bei VPInstruments zu vergewissern, dass der Mobilfunkanbieter, den er nutzen möchte, mit dem VPRouter kompatibel ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Fernverbindung über seinen Datentarif kontinuierlich funktioniert.

12. Datensicherung

Der Kunde ist für die Erstellung und Aufbewahrung einer separaten Sicherungskopie jeglicher Anwendungssoftware und Daten verantwortlich. VPINSTRUMENTS IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN, BESCHÄDIGTE ODER VERLORENE MEDIEN, EINSCHLIESSLICH VERTRAULICHER, GESCHÜTZTER ODER PERSÖNLICHER INFORMATIONEN DES KUNDEN.

13. Netzinfrastruktur

VPVision kann Teil des kundeneigenen Ethernet-Netzwerks werden. VPInstruments übernimmt keine Verantwortung für VPVision , wenn es in ein industrielles Netzwerk integriert ist, das Produkte von Drittanbietern enthält. Wenn Sie das VPVision Überwachungssystem zusammen mit Produkten von Drittanbietern verwenden, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko. VPInstruments bietet keinen Support oder garantiert keinen fortlaufenden Integrationssupport für Produkte, die nicht ein nativer Bestandteil des VPVision Systems sind.

VPInstruments bietet nur Richtlinien, die auf "bestem Wissen" basieren, wie das VPVision System und die Remote-IO-Hardware in ein bestehendes Ethernet-Netzwerk integriert werden können, übernimmt aber keine Verantwortung für die Datenübertragung über das Ethernet-Netzwerk. Änderungen in der Netzwerkpolitik und/oder Upgrades der Netzwerk-Hardware/Software können dazu führen, dass Remote-IO-Module nicht mehr erreicht werden können oder die Kommunikation instabil wird.

14. Projektdokumentation

VPInstruments bietet nur Unterstützung für Projekte, die ordnungsgemäß dokumentiert sind. Eine unzureichende Dokumentation des Systems und der zugehörigen Netzkomponenten kann zu zusätzlichen Kosten für die Unterstützung führen.

15. Produkte von Drittanbietern

Produkte von Drittanbietern, die VPInstruments weiterverkauft, werden möglicherweise nicht von VPInstruments unterstützt. Es kann notwendig sein, Probleme mit Produkten von Drittanbietern direkt mit dem Herausgeber/Hersteller zu klären.

16. Garantie

Leistung. VPInstruments garantiert, dass: (a) die Software VPVision für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Lieferdatum oder länger, wie in der Dokumentation angegeben, im Wesentlichen mit der Dokumentation übereinstimmt und (b) während des Nutzungszeitraums die Cloud-Dienste mit wirtschaftlich angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt in Übereinstimmung mit der Dokumentation und den produktspezifischen Bedingungen erbringt.

Die Garantie erlischt, wenn die Software oder das Gerät, auf dem sie verwendet werden darf, (a) verändert wurde, außer durch VPInstruments oder einen autorisierten Vertreter, (b) anormalen physischen Bedingungen, Unfällen oder Fahrlässigkeit ausgesetzt wurde oder einer Installation oder Verwendung, die nicht mit dieser Vereinbarung oder den Anweisungen von VPInstruments übereinstimmt, (c) auf einer kostenlosen Beta- oder Testbasis erworben wurde, (d) kein Produkt oder Dienst der Marke VPInstruments ist oder (e) nicht von einer zugelassenen Quelle bereitgestellt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter VPInstruments Verkaufsbedingungen.

Datenschutz und Vertraulichkeit: Alle Daten und Systeminformationen des Kunden werden vertraulich behandelt und können nicht ohne vorherige Zustimmung an andere Parteien weitergegeben werden.

Die Garantie für Hardware-Geräte, die Teil eines Equipment-as-a-Service-Vertrages sind, gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages, wenn die Geräte innerhalb der in den jeweiligen Benutzerhandbüchern veröffentlichten Spezifikationen verwendet werden. Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung, Feuer, Wasser oder andere externe Ereignisse verursacht werden, sind nicht von der Garantie abgedeckt. In diesen Fällen können zusätzliche Kosten für Support-Stunden und Support-Ausrüstung anfallen, die von VPInstruments bereitgestellt werden.

Im Garantiefall ist VPInstruments bestrebt, defekte Komponenten schnellstmöglich und bestmöglich zu ersetzen. VPInstruments haftet nicht für Folgeschäden aufgrund von Lieferverzögerungen. Im Falle von Equipment as a Service kann ein gebrauchtes Produkt durch ein refurbished Produkt ersetzt werden.